martedì 29 maggio 2018

Afd porta la Bundeskanzlerin Frau Merkel davanti alla Suprema Corte.


Giuseppe Sandro Mela.

2018-05-29.

Berlino Porta Brandemburgo

L’apertura incondizionata della frontiera da parte di Merkel nel 2015 è all’esame della Corte costituzionale federale di  Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht.

Nella denuncia si prospetta che Frau Merkel avrebbe violato il diritto di partecipazione del Bundestag alla decisione di aprire le frontiere tedesche, ufficialmente difese dalla Costituzione. Sarebbe stata quindi un’azione non votata dal Parlamento.

«Wesentliche Entscheidungen, die das Gemeinwesen berührten, müssten im Parlament entschieden werden.»

Le decisioni importanti che riguardano tutta la collettività dovrebbero essere decise in parlamento.

Qualora Frau Merkel perdesse la causa intentatale, dovrebbe dare le dimissioni.

          


→ Der Bundestag. 2018-05-21. AfD klagt gegen Merkels Grenzöffnung. Bei Niederlage muss Sie zurücktreten!

homas Seitz – Die unbedingte Grenzöffnung durch Merkel im Jahre 2015 steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts

Juristisch, hochspannend! Und vor allen Dingen auch politisch brisant, denn wenn Frau Merkel verliert, dann muss Sie zurücktreten! Die Koalition ist jetzt schon am Ende.

Mein Kommentar zur Woche in Berlin. Ihnen schöne Pfingsten.

Weitere Informationen über mich und meine politische Arbeit im Bundestag für Deutschland finden Sie unter: thomas-seitz.net


→ Welt. 2018-05-18. AfD zieht gegen Merkel vor Bundesverfassungsgericht

Die AfD hat in Karlsruhe eine Organklage gegen Merkels Flüchtlingspolitik eingereicht.

– Der Partei gehe es darum, die „Herrschaft des Unrechts“ feststellen zu lassen, sagte Justiziar Stephan Brandner.

 -Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt.

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Die AfD zieht gegen die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Die Bundestagsfraktion habe am 14. April eine Organklage in Karlsruhe eingereicht, sagte ihr Justiziar Stephan Brandner am Freitag in Berlin.

Der AfD gehe es darum, die „Herrschaft des Unrechts“ feststellen zu lassen. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt, heißt es in der Klage.

Überprüft werden soll nach dem Willen der AfD Merkels Entscheidung von Anfang September 2015, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offen zu halten und die Menschen nicht abzuweisen.

Brandner sagte: „Diese Klage kann die Welt verändern. Und sie wird die Welt verändern, wenn sie erfolgreich ist.“ Merkel müsse dann in „Nullkommanichts“ weg. Ob es zur Verhandlung kommt, ist noch offen.

Der zweite parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, sagte, es gebe keine diktatorische Kanzlerin, auch sie habe sich an Recht und Gesetz zu halten. Wesentliche Entscheidungen, die das Gemeinwesen berührten, müssten im Parlament entschieden werden. Braun sprach mit Bezug auf die Politik der Grenzöffnung von einer „Herrschaft der Willkür und des Unrechts“, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Auch CSU-Chef Horst Seehofer hatte Merkels Entscheidung als „Herrschaft des Unrechts“bezeichnet. „Wir setzen um, was Seehofer angekündigt, aber nicht umgesetzt hat“, sagte Brandner. Seit Jahren herrsche ein Ausnahmezustand, es gehe um einen massiven Eingriff in die Rechte des Bundestags.

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